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Fähren über Weser und Ochtum im Mittelalter Top 50 Mittelalter
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Zitate aus dem Buch »Chronik der Fähren« von F.-Herbert Wenz, erschienen 1992 im Stedinger Verlag, Lemwerder, ISBN 3-927697-11-7, Seiten 1 bis 12. Leider beziehen sich die wenigsten Teile des Textes auf den für uns interessanten Zeitraum zwischen 1150 und 1250:
Bereits im Mittelalter befanden sich in der Hanse- und Hafenstadt Bremen die letzten Brücken, die über die Weser führten. Zu dieser Zeit waren es meist Händler und Kaufleute, die sich aus Zeitgründen im Bereich von Vegesack bzw. Lemwerder mit dem Boot über die Weser rudern ließen, um bei Altenesch wieder auf einen bedeutenden Handelswege(sic) der damaligen Zeit, nämlich die Flämische Straße zu gelangen. Auch Vieh konnte in etwas größeren Booten sicher über die relativ flache Weser bzw. Ochtum gestakt werden.

[...]

Auf einem sogenannten Prahm wurden bis in unser Jahrhundert hinein Vieh und Fuhrwerke über die Weser, Lesum und Ochtum gestakt.

Schon im Mittelalter war, von der geologischen Lage aus gesehen, die Schaffung eines Übergangs über die Weser auf der Oldenburger Seite im Bereich von Lemwerder und auf der Bremer Seite im Bereich von Vegesack und Fähr am günstigsten. Wer aus dem Oldenburger bzw. Stedinger Land kam und zu den auf dem rechten Weserufer gelegenen Geestdörfern wollte, wählte diesen kurzen Weg über die Weser. Weiter landeinwärts, wie z.B. südlich von Altenesch mußte man, um nach Lesum zu gelanden, die Ochtum, die Weser und auch noch die Lesum überqueren, welches damals sehr viel Zeit in Anspruch nahm und auch nicht ganz ungefährlich war.

Nach Lüder Halenbeck gab es schon im 13. Jahrhundert beim Fährgrund in Fähr eine Fähre über die Weser. Eigentümer dieser Fähreinrichtung waren die angesehenen Ritter von Oumünde (Aumund), die u.a. auch die Zollhoheit und in Lemwerder das Zehnten-Recht besaßen. Im Jahre 1305 verkaufte der damalige Ritter Johann von Oumünde für 12 Mark die gesamte Fähreinrichtung incl. Zollhoheit an die Stadt Bremen. So gut wie keine Überlieferungen existieren aus den nachfolgenden Jahrzehnten. Der Grund hierfür ist wahrscheinlich in der Tatsache zu suchen, daß sich beide Weserufer im Besitz der Bremer Erzbischöfe befanden und urkundlich beglaubigte Verträge bezüglich des Fährwesens nicht notwendig waren.

[...]

Im Mittelalter waren für den mit Bremen geführten Handel die Fähren über die Ochtum von sehr großer Bedeutung. Diese hatten zur damaligen Zeit noch einen wesentlich höheren Stellenwert als die Fährverbindungen von Lemwerder nach Vegesack oder Fähr. Dieses kommt daher, daß eine dieser Fähren ein Teil der nach Bremen führenden alten Friesischen- oder Flämischen Straße war und nahezu der gesamte Landverkehr, der aus dem Westen kam und nach Bremen wollte, die Ochtum an dieser Stelle überqueren mußte. Entsprechend dem Verlauf der Friesischen Straße (sie ist auch identisch mit dem Verlauf der heutigen Feldstraße, die von Süderbrook nach Deichhausen geht) muß sich diese mittelalterliche Fährstelle, die bereits 1377 existiert haben soll, unweit des einstigen Vogteisitzes Weyhausen (heutiges Gut Weyhausen) befunden haben. Im Jahre 1180 soll es hier sogar eine Brücke über die Ochtum gegeben haben.

Die sogenannte Fährgerechtigkeit für die Ochtum- und Weser-Fähren wurde im Mittelalter vom Erzbischof Heinrich von Bremen beansprucht. In einer Klageschrift, die im Winter 1465/66 abgefaßt wurde, beschwerte sich der Bischof, als Administrator des Erzstiftes Bremen, über die Eingriffe des Grafen Gerd von Oldenburg in seine Gerechtsame. Dadurch entstand ein so heftiger Streit zwischen dem Erzbischof und dem Grafen, daß sich die Gerichte dieser Angelegenheit annehmen mußten. Obwohl bereits 1377 der Erzbischof Albert von Bremen unter anderem auch die Fähre über die Ochtum an Junker Kersten, Grafen von Oldenburg verpfändet hatte, wurde am 17. März 1466 dann durch einen Schiedsspruch des Reichskammergerichtes die Fährgerechtigkeit dem Erzbischof Heinrich von Bremen zugesprochen.

Die Pächter der Fährbetriebe, die zu dieser Zeit ein sehr hohes Ansehen hatten, mußten für die Nutzung der Wasserwege eine nicht gerade geringe Pacht an die Obrigkeit bezahlen. Auch die von staatlicher Seite gemachten Auflagen zur Führung eines Fährbetriebes, die regelmäßig kontrolliert wurden, mußten genauestens beachtet und eingehalten werden.

Leider sind uns aus dieser mittelalterlichen Zeit nur diese wenigen und zum Teil auch noch dürftigen Angaben erhalten geblieben. Genauere Angaben über das Fährwesen existieren erst ab Mitte des letzten Jahrhunderts und werden soweit wie möglich, in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.


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